Zusätzliche Informationen
Hier sind Sie genau richtig, wenn Sie nach der perfekten Hüpfburg oder Wasserrutsche für Kindergeburtstage, Familienfeiern, Einschulungen und andere Events suchen.
Unser Ziel ist es, unvergessliche Erlebnisse zu schaffen, die sowohl Kinder als auch Erwachsene begeistern.
Stromanschluss: 230 Volt, Gebläseleistung 1,8kW, somit reicht eine normale Steckdosenabsicherung.
Der auf der Wasserrutsche angebrachte Wasserschlauch wird einfach an den Gartenschlauch angeschlossen
Bei Abholung ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR in Bar zu hinterlegen.
Privatvermietung
Wir vermieten ausschließlich an Privat für Privatpartys, zum Beispiel Kindergeburtstag, Familienfest, Einschulung, Jugendweihe oder Konfirmation.
Lieferung & Abholung
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Eine Lieferung und die Abholung sind täglich möglich, auch am Wochenende.
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Sie buchen einfach Ihr gewünschtes Lieferzeitfenster.
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Das Lieferzeitfenster umfasst 2 Stunden.
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Bei einer gewünschten Lieferung gilt der angegebene Preis je Miet-Tag.
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Für die Lieferung am Vorabend und die Abholung am Folgevormittag bieten wir passende Sonderkonditionen.
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Wenn Sie möchten, erstellen wir Ihnen dazu ein Angebot.
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Reservierung: Dein Wunschtermin ist erst nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.
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Zahlungsbedingungen: Zahlung per Überweisung im Voraus oder bar bei Abholung/Lieferung.
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Abbau-Pflicht: Die Hüpfburg muss immer am selben Tag abgebaut und trocken gelagert werden – nie über Nacht draußen stehen lassen!
Pflegliche Nutzung
:Unsere Hüpfburgen und Zelte sind aus hochwertigem Material gefertigt und sollen auch zukünftigen Kunden Freude bereiten. Bitte achten Sie darauf, Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Sollte dennoch eine Verunreinigung auftreten, behalten wir uns vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100 Euro zu berechnen. Im Falle eines unreperablen Schadens an unseren Hüpfburgen oder dem Partyzelt sollten Sie auch im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein.
Betrieb und Sicherheit
Bei Lieferung bzw. bei Abholung der Burg bekommt Ihr eine Sicherheits- und Betriebseinweisung von uns, damit Ihr wisst, was man alles beachten muss. Diese Einweisung könnt ihr auch direkt als pdf herunterladen.
Unsere Hüpfburgen sind durch den TÜV geprüft und entsprechen der DIN EN 14960
1. Die Hüpfburg ist ständig durch einen in die Sicherheitshinweise eingewiesenen Erwachsenen zu beaufsichtigen.
2. Das Gebläse der Hüpfburg muss ohne Unterbrechung laufen, sonst ist die Sicherheit für den Nutzer nicht gewährleistet. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass niemand am Gebläse oder Luftschlauch spielt. Wenn das Gebläse ausfällt, Kinder sofort aus der Hüpfburg holen, diese fällt innerhalb kürzester Zeit zusammen. Bei Ausfall des Gebläses ist die Hüpfburg sofort zu räumen!
3. Betreten und Benutzen auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder.
4. Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden (Gefahr von Verletzungen und Beschädigungen des Materials), ebenso sind Brillen, Gürtel, Schmuck, Uhren, Haarreifen, Schlüssel und andere spitze Gegenstände abzulegen
5. Auf die Hüpfburg gehören weder Essen noch Eis, Kaugummi, Getränke oder spitze bzw. heiße Gegenstände.
6. Die Hüpfburg ist vorrangig für Kinder konzipiert. Darauf achten, dass die Größe und das Alter der Kinder, die gleichzeitig die Hüpfburg benutzen, vergleichbar sind.
7. Es darf auf und an der Hüpfburg nicht geraucht werden!
Ebenso sind Alkohol und Drogen vor der Benutzung der Hüpfburg untersagt.
8. In keinem Fall darf man auf die Wände/Netze der Hüpfburg klettern oder sich an die Netze hängen.
9. Bei Wind ab Stärke 4 oder Niederschlag nicht benutzen!
Hüpfburg räumen, Gebläse abbauen und gegen Nässe schützen, zusammengesackte Hüpfburg gegen Nässe schützen (Abdeckplane im Lieferumfang enthalten).
10. Empfohlen für bis zu 6 Kinder gleichzeitig.
11. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
12. Der Mieter hat vor dem Aufstellen sicherzustellen, dass die erforderlichen Genehmigungen für das Aufstellen der Burg auf dem jeweiligen Grundstück vorhanden sind.
Aus Sicherheitsgründen (Aufsicht der Kinder in der Burg, sowie des Gebläses) ist ein privates Grundstück empfohlen.